
Im Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung Sachsen stehen Sachmittel zur Anschaffung von Bildungs- und Lernmaterialien im Bereich der sprachlichen Bildung sowie der Gesundheitsbildung unter besonderer Berücksichtigung der Mundgesundheit zur Verfügung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen in teilnehmenden Landkreisen und Städten sind antragsberechtigt.
Achtung: Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aus den Landkreisen Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Landkreis Leipzig und Nordsachsen können aktuell keine Sachkosten beantragen, da sich diese Landkreise in der aktuellen Projektlaufzeit (bis 30.06.2025) nicht am Landesprogramm beteiligen.
Wie stelle ich einen Antrag?
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Antragsformalitäten sowie möglichen förderfähigen Materialien an Ihre zuständigen Sprachmentorinnen und Sprachmentoren vor Ort.
Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
Bitte beachten Sie die folgenden Einreichungsfristen und reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig bei Ihren zuständigen Sprachmentorinnen und Sprachmentoren ein:
Meißen: Antragsfrist bereits abgelaufen
Mittelsachsen: 30.05.2025
Sächsische Schweiz – Osterzgebirge: 31.05.2025
Stadt Chemnitz: Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Sprachmentorinnen vor Ort
Stadt Dresden: 30.04.2025
Stadt Leipzig: 30.04.2025
Vogtlandkreis: 17.04.2025
Zwickau: 30.04.2025
Was gibt es noch zu beachten?
Die Sachmittel stehen jeder Einrichtung und Kindertagespflegeperson in den beteiligten Städten und Landkreisen nur einmalig zur Verfügung. Sollten Sie bereits einen Antrag auf Förderung der Sachmittel gestellt haben und die Ihnen zustehende Fördersumme voll ausgeschöpft haben, können Sie nicht erneut einen Antrag stellen.