Zur aktuellen Situation in Deutschland und Sachsen

 

 

Hier finden Sie weiterhin Informationen zur VerteilungUnterbringung und Versorgung von Asylbewerber_Innen in Sachsen sowie Informationen zum Leistungsbezug, zu Kindergarten und Schule und zum Asylverfahren.

 

 

Unterbringung: Asylbewerber_Innen sind verpflichtet, bis zu sechs Wochen, bzw. höchstens für drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu leben.

Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, werden danach in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften oder seltener dezentral in Einzelwohnungen (v. a. Familien) untergebracht. Die Heimgrößen in Sachsen variieren zwischen 30 und 500 Bewohner_Innen. Bis zu fünf Menschen teilen sich ein Zimmer. Für acht Bewohner_Innen steht im Schnitt ein Herd zur Verfügung, jeweils zehn Personen teilen sich eine Dusche und eine Toilette. Laut Gesetz hat ein Asylbewerber Anspruch auf 6m² individuellen Wohnraum.

Die Zustände in den Heimen sind sehr unterschiedlich, oft sind die Gebäude in einem schlechten Zustand. Große Probleme bereiten für die häufig traumatisierten Bewohner_Innen die mangelnde Privatsphäre und gleichzeitige soziale Isolation.

Die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift liegt in der Verantwortung der Städte und Kommunen.

 

Leistungsbezug: Folgende Leistungen sind im Asylbewerbergesetz für den Bedarf des täglichen Lebens vorgesehen:

 

  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege,
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt,
  • Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag,
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt,
  • bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.

 

Ursprünglich wurden diese Leistungen grundsätzlich als Sachleistungen zur Verfügung gestellt.Seit 2015 erhalten Asylsuchende 352€ im Monat und müssen damit alle Kosten (212€ für Ernährung, Kleidung usw., 140 Euro Bargeldbedarf) decken. In einigen sächsischen Landkreisen erhalten die Asylsuchenden Gutscheine statt Bargeld. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen.

Zukünftig können bereits nach 15 Monaten Wartezeit Leistungen entsprechend der Sozialhilfe gewährt werden. Kinder erhalten ab dem ersten Tag Leistungen zur Teilhabe.

 

Kindergarten und Schule: Ab dem Tag, an dem die Familie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen hat und in der zugewiesenen Kommune untergebracht ist und im Sinne einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, gelten für die Kinder die gleichen Rechte auf Bildung, Erziehung und Betreuung wie für inländische Kinder. Das bedeutet, den Kindern steht ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Schuleintritt ein Betreuungsplatz sowie eine bedarfsgerechte Versorgung mit einem Hortplatz zu. Außerdem besteht für Schüler mit Migrationshintergrund nach §§26,28 SchulSchulpflicht, unabhängig vom Aufenthalts-status.

Die Finanzierung der Betreuungsplätze wird wie sonst auch durch Landeszuschuss, Gemeindeanteil, den Eigenanteil freier Träge sowie des Elternbeitrags geregelt, der bei Nicht-Zumutbarkeit vom zuständigen Jugendamt übernommen wird.

 

Asylverfahren: Geflüchtete stellen einen Aslyantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dieses bestimmt, welches Bundesland zuständig ist. Allerdings dürfen nicht alle Geflüchteten ihren Antrag in Deutschland stellen. Nach der Dublin-Verordnung ist das EU-Land zuständig, in das die Geflüchteten zuerst eingereist sind. In diesen Staat können die Menschen ggf. zurückgeschoben werden. Wenn die Person kein Asyl bekommt, aber z. B. aufgrund einer Krankheit oder eines fehlenden Passes auch nicht abgeschoben werden kann, erhält sie eine Duldung.

 

Sprache: Deutsch ist Amtssprache und alle Briefe von Behörden sind auf Deutsch, es besteht aber kein Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs für AsylbewerberInnen. Dies führt zu Schwierigkeiten im Alltag, zum Beispiel wenn Briefe von Behörden nicht verstanden werden, und dadurch möglicherweise unabsichtlich Fristen verpasst werden. Auch insgesamt ist es durch die begrenzten Betreuungsmöglichkeiten schwierig für die Geflüchteten in Kontakt mit der deutschen Sprache zu kommen. 



 

 

Hier finden Sie aktuelle Zahlen und Informationen zur Verteilung von AsylbewerberInnen in Sachsen.

 

 

Quellen:

 

Sächsische Staatskanzlei (2015): Asylbewerber und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen. Fakten und Hintergrundinformationen. (online verfügbar unter: http://www.landtag.sachsen.de/dokumente/sab/Asyl-Fakten-Hintergrund_08012015.pdf )

 

Stadt Chemnitz (2015): Flüchtlinge und Asyl- die wichtigsten Fragen und Antworten. (online verfügbar unter: http://www.chemnitz.de/chemnitz/de/aktuelles/aktuelle-themen/asylundfluechtlinge.html )

 

Heinrich Böll Stiftung (2014): Weiterdenken. Mal ehrlich! Flucht und Asyl in Sachsen. (online verfügbar unter: http://www.weiterdenken.de/sites/default/files/mal_ehrlich_vol_3_1.pdf)