Das Interessenbekundungsverfahren zum neuen Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" ist gestartet und läuft bis zum 31. Juli 2015. (mehr)
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Voraussetzungen für eine Teilnahme am Interessenbekundungs- bzw. Antragsverfahren
Am Interessenbekundungsverfahren können sich Träger von öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung beteiligen, die:
- am 1. März 2015 (Kinder- und Jugendhilfestatistik – Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen) grundsätzlich von insgesamt mindestens 40 Kindern (ohne Schulkinder) sowie
- überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung besucht werden (diese Auswahlkriterien werden im Einzelnen durch bundeslandesbezogene Vorgaben geregelt),
- ihre Bereitschaft erklären, sich einem Verbund von grundsätzlich 10-15 Einrichtungen anzuschließen, der von einer Fachberatung angeleitet wird und
- deren Träger erklären, dass die jeweilige Leitungskraft in angemessenem Umfang für Steuerungs-, Koordinierungs- und konzeptionelle Aufgaben zur Verfügung steht.
Die Fachberatung als zweite Säule ist Teil der Trägerstruktur der Einrichtungen des Verbundes oder ist an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe angebunden.
Quelle: Aufruf des BMFSFJ
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Das Formular zur Interessenbekundung, die Bekanntmachung zum Start des Interessenbekundungsverfahren, inhaltliche Schwerpunkte des Programms und weitere Informationen finden Sie auf: www.fruehe-chancen.de/sprach-kitas/.